Springer verliert gegen Werbeblocker

Berliner Zeitungsbär unterliegt Werbeblockern (Foto: HH)

Der Axel Springer Verlag ist vor Gericht dem Werbeblocker Adblock Plus unterlegen. Durch beinahe alle Instanzen hat Springer gegen den Werbeblocker geklagt – und zumeist verloren. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Springer-Klage eine Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.

Die Kölner Firma Eyeo bietet seit 2011 die Software Adblock Plus an. Diese Software gibt User*innen die Möglichkeit, durch Installieren einer Browser-Erweiterung  auf besuchten Websites angezeigte Werbung zu blockieren. Dabei kommt ein Filter zum Einsatz, der Serverpfade und Dateimerkmale der jeweiligen Website identifiziert und die Werbeeinblendung dadurch verhindert. Der Filter greift dabei auf eine sogenannte Blacklist zurück. Das ist eine Datenbank, die die verschiedenen Serverpfade und Codes, die Werbung einblenden, beinhaltet. Der Kölner Softwarehersteller bietet Websitebetreibern jedoch  auch an, durch Abschluss sogenannter Whitelisting-Verträge gegen Entgelt bestimmte Werbung, die für die User*innen weniger aufdringlich sein soll, zuzulassen.

Unzulässiges Geschäftsmodell?

Vor dem Gang zum Verfassungsgericht war Springer den Werbeblockern bereits vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unterlegen. Dort hatte Springer versucht, das Geschäftsmodell von Adblock Plus in Gänze zu verbieten. Insbesondere setzte sich der BGH mit der Frage auseinander, ob der Vertrieb des Programms Adblock Plus hinsichtlich des sogenannten Whitelistings gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoße. Der klagende Axel Springer Verlag verlangte von Adblock Plus sowie deren jetzigen und ehemaligen Geschäftsführern, den Vertrieb des Werbeblockers zu unterlassen und für den entstandenen Schaden Schadensersatz zu leisten. Doch der BGH wies die Klage vollständig ab.

Verschiedene Medienhäuser wie zum Beispiel das Handelsblatt, Zeit Online, RTL oder ProSiebenSat.1 hatten bereits gegen den Werbeblocker oder das Whitelisting-Verfahren von Adblock Plus geklagt. Die Kläger hatten regelmäßig angeführt, dass Adblock Plus das Geschäft werbefinanzierter Online-Medien wettbewerbswidrig behindern würde. Zudem würde durch das Whitelisting-Geschäftsmodell erpresserisch gegen die Medienhäuser vorgegangen. Mehrere Gerichte hatten diese Behauptungen aber bereits zurückgewiesen.

Verstossen Werbeblocker gegen Urheberrecht?

Der Springer Verlag hat aber noch nicht ganz aufgegeben: Es ist noch eine Urheberrechtsklage vor dem Landgericht Hamburg gegen die Eyeo GmbH anhängig. Dabei beruft sich Springer auf eine seiner Ansicht nach unzulässige Umarbeitung seiner urheberrechtlich geschützten Webseitenprogrammierung. Werbeblocker würden Programmiercodes von Webseiten verändern und damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen eingreifen, so die Ansicht des Springer Verlages.

Link:

WBS Law: Springer unterliegt endgültig gegen Adblcok Plus

Über Medienhektor 99 Artikel
Hektor Haarkötter, Prof. Dr., lehrt Kommunikationswissenschaft mit Schwerpunkt polit. Kommunikation an der Hochschule Bonn Rhein-Sieg.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.