„Presse“-Förderung des Bundes ist out

Die von der Bundesregierung geplante finanzielle Förderung der Zeitungsverlage ist abgeblasen worden. Als Grund wurden verfassungsrechtliche Bedenken genannt. Aus der ursprünglichen Digitalförderung sollte nämlich zuletzt eine „Zustell“-Förderung für jene Printverlage werden, die noch ein eigenes Zustellernetz haben und durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich gebeutelt wurden. Reine Online-Medienmacher wären allerdings leer ausgegangen.

Die Bundesregierung wollte Druckverlage noch vor der Bundestagswahl mit insgesamt 220 Millionen Euro fördern. Leer ausgegangen wären dabei aber solche Medienunternehmen, die journalistische Information heute schon rein digital unter die Leute bringen. Eine Digitalförderung sieht vermutlich anders aus. Entsprechend haben die Online-Publisher sich auch geäußert. In einem Offenen Brief des neu gegründeten Arbeitskreis Digitale Publisher heißt es:

„Der neu formierte “Arbeitskreis Digitale Publisher” ist in großer Sorge, dass diese Förderung zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung auf Kosten von Digitalen Publishern führt, die in den vergangenen Jahren mit erheblichen Risiken und meist ohne jede Förderung neue journalistische Angebote aufgebaut haben. Wir fordern, dass die Bundesregierung auf eine Förderung ausgewählter Medien verzichtet, oder uns neue digitale Akteure gleich behandelt.“

Weiter heißt es, die Digitalpublisher seien überzeugt, eine Förderung von Medien sei nur dann sinnvoll, wenn sie der demokratischen Öffentlichkeit nutze. Darum sollte nicht die Auflage das Kriterium einer möglichen Förderung sein, sondern Schaffung und Erhalt journalistischer Arbeit. Die Bundesregierung sollte journalistische Produktion fördern, also die Arbeit von festangestellten und freien Journalistinnen und Journalisten. Dabei dürfe sie nicht in den journalistischen Prozess eingreifen oder den Anschein einer Einflussnahme erwecken.

Vorangeschritten bei Aktionen gegen die einseitige Presse- und Printförderung scheint die Berliner Onlineplattform Krautreporter zu sein. Sie beschreibt ihr Vorgehen auf der eigenen Website:

„Die geplante Presseförderung ist verfassungswidrig. Wir waren nach Beratung durch unsere Anwälte sicher, dass es der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit widersprechen würde, einige Medien zu fördern, andere dagegen nicht. Wir konnten auf einen Präzedenzfall verweisen, der in einem ähnlichen Fall die Verfassungswidrigkeit des Vorgehens der Exekutive gerichtlich festgestellt hatte. „

Die Verlegerverbände Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) kritisieren das vorläufige Scheitern der Presseförderung und warnen vor den Folgen für die vielfältige Medienlandschaft. „Es ist schockierend, dass die Umwidmung der Digitalförderung in eine dringend benötigte verfassungskonforme Zustellförderung jetzt auf den letzten Metern gescheitert ist“, erklären dazu die Verbände.

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Hektor Haarkötter, Prof. Dr., lehrt Kommunikationswissenschaft mit Schwerpunkt polit. Kommunikation an der Hochschule Bonn Rhein-Sieg.

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