Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP ist frisch unterzeichnet. Darin sind wichtige Projekte zum Klimaschutz, zur sozialen Frage und auch zur Außen- und Sicherheitspolitik vorgezeichnet. Aber auch im Bereich von Medien und Journalismus, Bürgerbeteiligung und politischer Kommunikation enthält der Vertrag bemerkenswerte Punkte. Einige werden im Folgenden etwas näher dargestellt.
Kommunikation steht weit oben
Schon in der Präambel und in den vorderen Absätzen des Koalitionsvertrags des neuen deutschen Regierungsbündnisses wird die Kommunikation prominent in Szene gesetzt. So heißt es etwa direkt in der Präambel:
„Wir wollen staatliches Handeln schneller und effektiver machen und besser auf künftige Krisen vorbereiten. Wir bringen eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung voran. Es geht darum, das Leben für die Bürgerinnen und Bürger leichter zu machen. Wir werden die öffentliche Infrastruktur, öffentliche Räume und Netze modernisieren und dafür Planung, Genehmigung und Umsetzung deutlich beschleunigen“.
Die Reform der Verwaltung und des Regierungshandelns geht an fast allen Stellen im Koalitionsvertrag, an denen sie Erwähnung finden, einher mit den Themen Digitalisierung, Netze und Bürgerbeteiligung. So heißt es nur einige Absätze weiter unten:
„Eine starke Demokratie lebt von den Menschen, die sie tragen. Sie braucht eine vielfältige Kultur und freie Medien. Ehrenamt und demokratisches Engagement stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verlässlich zu fördern, ist unsere Aufgabe“.
Die neue Regierungskoalition möchte einen grundlegenden Wandel im Verhältnis des Staates zu den Bürgerinnen und Bürgern. Wenn die Koalition verspricht, dass die staatliche Verwaltung künftig klar aus der „Nutzungsperspektive“ (das soll wohl die gegenderte Form von „Nutzerperspektive“ sein, ist aber etwas unglücklich formuliert) gedacht werden soll, hat dies auch mit der Verwaltungskommunikation und den Partizipationsmöglichkeiten der BürgerInnen zu tun:
„Die Verwaltung soll agiler und digitaler werden. Sie muss auf interdisziplinäre und kreative Problemlösungen setzen. Wir werden sie konsequent aus der Nutzungsperspektive heraus denken. Wir wollen das Silodenken überwinden und werden feste ressort- und behördenübergreifende agile Projektteams und Innovationseinheiten mit konkreten Kompetenzen ausstatten. Wir werden proaktives Verwaltungshandeln durch antragslose und automatisierte Verfahren gesetzlich verankern“.
An verschiedenen Stellen des Koalitionsvertrags ist die Rede davon, dass das Parlament als „Ort der Debatte“ gestärkt werden soll. Interessant ist vor allem, wie die neue Regierung den Gesetzgebungsprozess reformieren und neue Formen der Bürgerbeteiligung einstreuen möchte:
„Wir wollen die Qualität der Gesetzgebung verbessern. Dazu werden wir neue Vorhaben frühzeitig und ressort-übergreifend, auch in neuen Formaten, diskutieren. Wir werden dabei die Praxis und betroffene Kreise aus der Gesellschaft und Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments besser einbinden sowie die Erfahrungen und Erfordernisse von Ländern und Kommunen bei der konkreten Gesetzesausführung berücksichtigen. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens soll die Möglichkeit der digitalen Ausführung geprüft werden (Digitalcheck)“.
Leider wird in dem Koalitionsvertrag nicht weiter ausgeführt, wie genau die Einbindung „betroffener Kreise der Gesellschaft“ in die Gesetzgebung aussehen soll. Es ist im Weiteren lediglich die Rede davon, dass in einem „digitalen Gesetzgebungsportal“ etwa „öffentliche Kommentierungsmöglichkeiten“ ausprobiert werden sollen. Ob und wie diese Kommentierungen dann Eingang in Gesetzestexte halten, davon ist leider nicht die Rede. Auch klingt es zwar löblich, dass die Koalition „Gesetze verständlicher machen“ möchte. Indes, häufig laufen solche Initiativen darauf hinaus, die eigenen legislativen Projekte mit Euphemismen wie dem „Gute Kita-Gesetz“ zu schmücken. Das hilft allerdings nur dem Gesetzgeber, nicht den BürgerInnen.
Bürgerpartizipation
Spannend klingt, was sich die Koalitionäre in Sachen Bürgerpartizipation ausgedacht haben. Da ist von „neuen Formen des Bürgerdialogs“ die Rede, zum Beispiel sollen „Bürgerräte“ eingeführt werden. Jedoch muss niemand sich jetzt Sorgen machen, dass durch die Hintertür eine Räterepublik etabliert werden soll: Das „Prinzip der Repräsentation“ solle nämlich dadurch nicht verletzt werden. man kann dann allerdings befürchten, dass diese Bürgerräte nicht sehr relevant sein und womöglich schnell wieder einschlafen werden.
Die Koalitionäre versprechen auch mehr Transparenz:
„Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit.“
Zu den dazugehörigen Maßnahmen zählt etwa die Nachschärfung des Lobbyregistergesetzes. Hier hatte in der Vergangenheit die Regierung (und mutmaßlich ihr christdemokratischer Teil) vielleicht etwas zuviel Nachsehen mit den Lobbyisten.
Ein wichtiger Punkt in Sachen Bürgerbeteiligung ist die politische Bildung. Diese und die Demokratieförderung sollen gestärkt werden. Dazu zählt auch, dass die, durchaus umstrittenen, politischen Stiftungen Garantien für ihre Finanzierung erhalten. In jüngster Zeit war hier vor allem die Finanzierung einer AfD-nahen Stiftung mit Steuergeldern heftig in der Debatte. Darauf bezieht sich vielleicht dieser Passus im Koalitionsvertrag:
„Die Arbeit und Finanzierung der politischen Stiftungen wollen wir rechtlich besser absichern. Dies soll aus der Mitte des Parlaments geschehen unter Einbeziehung möglichst aller demokratischen Fraktionen„.
Die AfD mag man vielleicht nicht unter die demokratischen Fraktionen zählen. Allerdings wird eine dauerhafte Ungleichbehandlung der parteinahen Stiftungen vermutlich nicht sehr gerichtsfest sein. Eine andere wichtige Ankündigung lässt dagegen aufhorchen:
„Die Informationsfreiheitsgesetze werden wir zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln“.
Damit im Zusammenhang steht auch die versprochene Einführung eines Bundespressegesetzes, dass journalistische Auskunftsrechte auf Bundesebene erstmals regeln soll. Bisher gibt es diese journalistischen Ansprüche nämlich nur auf Länderebene, was natürlich nicht sehr demokratieförderlich ist. Nun soll also endlich auch auf Bundesebene die Informationsfreiheit und die Auskunftsrechte geregelt werden.
Die Ampelkoalition will sich für mehr Bürgerbeteiligung in der kommunalen Selbstverwaltung einsetzen und den direkten Dialog mit den Kommunalpolitikerinnen und -politikern fördern.
Digitalisierung
Ein wichtiges und sehr häufig (zu häufig?) vorkommendes Wort im Koalitionsvertrag der neuen Regierungspartner ist die „Digitalisierung“. Hier hat vermutlich vor allem die FDP ins Manuskript eingegriffen, haben die Liberalen doch im Wahlkampf gerade mit Technologieförderung und Digitalem geworben. Parolen wie, Deutschland brauche „einen umfassenden digitalen Aufbruch“, kann man getrost ins Fach Politikprosa packen. Etwas konkreter wird es, wenn angekündigt wird,
„Kompetenzen in der Bundesregierung werden neu geordnet und gebündelt, ein zentrales zusätzliches Digitalbudget eingeführt und Gesetze einem Digitalisierungscheck unterzogen“.
Wenn es in der Folge heißt, Verwaltung werde „digitaler und konsequent bürgerorientiert“, muss man schon nachfragen, ob die Bürgerorientierung in der Digitalisierung schon enthalten sei oder ob nicht manchmal die Digitalisierung auch gerade an der Bürgerorientierung vorbeiziele. Wo nur digitalisiert wird, um zu verschlanken und Kosten zu sparen, wird dem Bürger nicht unbedingt Gutes getan.
„Digitalisierungshemmnisse“ sollen abgebaut werden, „Open Access“ soll zu „fairen Bedingungen“ ermöglicht werden: Das hört sich gut an, wenn es beinhaltet, dass beispiels die UrheberInnen solcher Werke, die dann „Open Access“ angeboten werden, trotzdem entlohnt und an möglichen Gewinnen beteiligt werden. Auch die Ankündigung, dass der Verbraucherschutz beispielsweise bei zugesichterten Bandbreiten gestärkt werden soll, ist bürgernah.
Letzteres steht in einem Kontext, in dem insgesamt „digitale Bürgerrechte“ gefestigt werden sollen. Dazu zähle laut der neuen Koalition auch ein „Recht auf Verschlüsselung“. Außerdem soll es einen Rechtsanspruch auf Open Data geben. Die Koalitionäre möchten das „digitale Ehrenamt“ rechtlich stärken. Hier muss wohl vor allem auch noch begriffliche Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden, denn das „online volunteering“ — das vor allem in der Pandemie-Zeit an Bedeutung gewonnen hat — ist wohl als Terminus wie als Tätigkeit noch nicht im allgemeinen Bewusstsein angekommen. Oder sollte hier nur ein „Buzzword“ verwendet werden, um trendig und modern zu wirken?
Auch was zivilgesellschaftliches Engagement angeht, fallen der neuen Koalition vor allem technologische (oder: technokratische?) Lösungen ein:
„Die Zivilgesellschaft binden wir besser in digitalpolitische Vorhaben ein und unterstützen sie, insbesondere in den Bereichen Diversität und Civic Tech“.
Uner Civic Tech versteht man technische Konzepte, die Engagement und Beteiligung von Bürgern fördern. Schwerpunktbereiche bilden dabei die Schaffung von Kommunikationsplattformen, die Verbesserung öffentlicher Infrastrukturen und Technik-zentrische Verbesserungen des Allgemeinwohls — so kann man es auf Wikipedia nachlesen. So richtig ausgeführt, was die künftige Regierung damit meint oder vorhat, wird in dem Koalitionspapier nicht. Auch hier vielleicht Buzzword-Alarm?
Der geforderte „Aufbau von Plattformräten“ ist dann schon konkreter. In Sachen Medienregulierung gibt es ja gestiegenen Regulierungsbedarf. Insbesondere die Privatisierung der Plattformregulierung durch das Netzwerkdurchsetzungs-Gesetz (NetzDG) wurde ja häufig kritisiert und könnte durch diese Plattformräte revidiert werden.
Wichtig ist auch, dass mit dem angekündigten „Gesetz gegen digitale Gewalt“ vor allem dieses Delikt als Begriff geprägt und publik wird. Denn was es an Cyberbullying, Hasskommunikation und Desinformation gibt, lässt sich unter dem Terminus „digitale Gewalt“ zusammenfassen. Ob es eine „Bundeszentrale für digitale Bildung“ wirklich braucht oder die existierende Bundeszentrale für politische Bildung diesen Job nicht mit erledigen könnte, wäre weiterhin zu diskutieren.
Es ist vermutlich den grünen Verhandlungspartnern zu verdanken, dass bei aller Apotheose des Digitalen auch die „grüne IT“ Einzug ins Koalitionspapier gefunden hat. Rechenzentren in Deutschland mit ihrem zum Teil enormen Energie- und Kühlungsbedarf sollen nämlich künftig auf „ökologische Nachhaltigkeit“ ausgerichtet werden. Außerdem sollen neue Rechenzentren ab 2027 klimaneutral betrieben werden.
Wissenschaft
Wer von Digitalisierung spricht, darf von Wissenschaft nicht schweigen. Hier haben die neuen Koalitionspartner allerdings wirklich einige positive Zusagen für die Wissenschaftsförderung gemacht. Interessant ist in unserem Zusammenhang, dass auch der Wissenschaftsjournalismus gefördert werden soll. Neben einem deutlich naturwissenschaftlich akzentuierten Wissenschaftsbild, das auch auf industrielle Verwertbarkeit abzielt, sollen „mit Citizen Science und Bürgerwissenschaften Perspektiven aus der Zivilgesellschaft stärker in die Forschung“ einbezogen werden. Neben „Open Access“ soll auch „Open Science“, also die freie Verfügbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse, gestärkt werden.
Plattformen
Plattformregulierung ist schon durch das NetzDG und den neuen Medienstaatsvertrag als öffentliche und gesetzgeberische Aufgabe erkannt. Im Koalitionsvertrag werden die digitalen Plattformen auch als Arbeitgeber beschrieben, für die auch in dieser Rolle bestimmte Regeln gelten müssen:
„Digitale Plattformen sind eine Bereicherung für die Arbeitswelt, deswegen sind gute und faire Arbeitsbedingungen wichtig. In diesem Sinne überprüfen wir bestehendes Recht und verbessern die Datengrundgrundlagen. Dazu führen wir den Dialog mit Plattformanbietern, -arbeitern, Selbständigen sowie Sozialpartnern“.
Die Koalitionäre schließen damit an eine Initiative der EU-Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf Plattformen an. Außerdem setzen sie bei der Gestaltung von KI in der Arbeitswelt auf einen „menschenzentrierten Ansatz“, auf „soziale und wirtschaftliche Innovation“ sowie auf „Gemeinwohlorientierung“.
Innere Sicherheit und Medien
Auch der Bereich Innere Sicherheit im Koalitionsvertrag kommt nicht ohne Rekurs auf Medien und Kommunikation aus. So soll zum Beispiel Videoüberwachung an „Kriminalitätsschwerpunkten“ ermöglicht werden, allerdings wird flächendeckende oder biometrische Überwachung abgelehnt. Die Anonymität im Netz soll einerseits garantiert werden. Andererseits sollen etwa mit der „Login-Falle“ „grundrechtsschonende und freiheitsorientierte Instrumente“ geschaffen werden, um TäterInnen im Netz doch zu identifizieren. Der Meinungsfreiheit zuliebe sollen „Upoadfilter“ abgelehnt werden. Allerdings verkennt das, dass sie bereits auf europäischer Ebene nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten sind. Was wiederum erfreulich ist, dass die neue Regierungskoalition endlich die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel umzusetzen verspricht.
Verbraucherschutz
Auch im den Koalitionären wichtigen Gebiet des Verbraucherschutzes spielen Medien und Kommunikation eine wichtige Rolle. So wollen die Regierungspartner Nachhaltigkeit by design zum Standard bei Produkten machen. Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes soll zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft gemacht werden. Dies beinhaltet auch ein „Recht auf Reparatur“. Hier denkt man unwillkürlich vor allem an Unterhaltungselektronik und Digitaltechnik wie Smartphones etc., die häufig „black boxes“ und nur sehr schwer reparierbar sind. Außerdem will die neue Koalition „elektronische Widerrufbuttons“ verpflichtend werden lassen: Also Kündigungen von Verträgen im Netz per Knopfdruck.
Stärkung der Zivilgesellschaft
Die neue Regierungskoalition möchte die Zivilgesellschaft stärken und zu diesem Zweck ein Demokratiefördergesetz erlassen. Damit im Zusammenhang steht auch, dass das Gemeinnützigkeitsrecht modernisiert werden soll. Über dieses bislang nur eingeschränkt nutzbare Recht sind in der Vergangenheit viele journalistische Initiativen gestolpert, weil Journalismus zwar einerseits als demokratieförderlich gilt, nicht aber zu den förderwürdigen Zielen der Gemeinnützigkeit zählte. Ein spendenfinanzierter Journalismus, wie ihn etwa die Recherchegruppe Correctiv versucht, war dadurch kaum möglich, weil nur gemeinnützige Vereine bei Spenden steuerabzugsfähig sind. Journalismus in den Katalog förderwürdiger Ziele aufzunehmen, ist darum tatsächlich direkt demokratieförderlich.
Medienpolitik
Zu den weiteren medienpolitischen Zielen im Koalitionsvertrag zählt, den Games-Standort Deutschland zu stärken, auch den E-Sport gemeinnützig zu machen und unabhängige Verlage, die zur kulturellen Vielfalt beitragen, zu fördern. Außerdem soll die Filmförderung neu geordnet, vereinfacht und transparent gemacht werden. Was das Urheberrecht angeht, verspricht die Koalition, die „Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessern, auch in digitalen Märkten“. Außerdem möchte die neue Regierung gemeinsam mit den Ländern eine „breite gesellschaftliche Debatte über den Wert freier Medien für die Demokratie“ befördern. Auf europäischer Ebene sollen Pluralismus und Vielfalt gesichert und eine staatsferne Medienaufsicht garantiert werden. Außerdem kündigt man an, „die Machbarkeit einer technologieoffenen, barrierefreien und europaweiten Medienplattform“ zu prüfen.
Periodische Presseerzeugnisse, also vor allem gedruckte Tageszeitungen, sollen gefördert werden, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Die Ampel-Koalition möchte „kommunikative Chancengleichheit“ sicherstellen und deswegen für eine „faire Regulierung der Plattformen und Intermediäre“ sorgen.
Ein ebenso wichtiger Punkt ist, dass die Ampelkoalition Maßnahmen gegen missbräuchliche Klagen, sogenannte SLAPPs (Strategic Lawsuits against Public Participation), vornehmen möchte. Mit solchen Klagen wurden in jüngerer Zeit immer wieder journalistische Recherchen oder investigative Veröffentlichungen im Keim erstickt.
Hassrede und Desinformation sollen bekämpft werden, zudem möchte die Regierung sich für Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten einsetzen.
Außenpolitik
Auch auf dem Feld der Außenpolitik führt der Koalitionsvertrag einige Punkte an, die mit medialen und kommunikativen Fragen in Zusammenhang stehen. So soll Deutschland künftig „eine aktive digitale Außenpolitik für ein globales, offenes Internet und eine konsistente EU-Digitalpolitik über Ressortgrenzen hinweg“ betreiben. Leider führt der Vertrag auch an dieser Stelle nicht aus, was denn nun genau das „Digitale“ an der Außenpolitik sein soll. Wenn die Digitalisierung aber dazu führt, dass die grüne Außenministerin weniger Flugstunden ansammelt, ist das sicherlich ein gelungener Beitrag zu Klimaschutz. Die neue Bundesregierung möchte „den Einsatz der globalen Zivilgesellschaft für digitale Bürgerrechte“ unterstützen und setzt sich für „ein Völkerrecht des Netzes“ ein. Plakativ, wenn auch grammatisch nicht so ganz korrekt, formulieren die Koalitionäre:
„Zivilgesellschaften – insbesondere Journalistinnen, Aktivisten, Wissenschaftlerinnen und andere Menschenrechtsverteidiger – sind unverzichtbar für den Aufbau und Erhalt funktionierender Gemeinwesen. Wir verpflichten uns, diese Menschen und ihre Arbeit in besonderer Weise zu stärken und zu schützen, auch bei grenzüberschreitender Verfolgung“.
Parlamentskommunikation
Schließlich tritt die neue Koalition am Ende ihres Koalitionsvertrags für eine Reform der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags ein: Die Fragestunde und die Befragung der Bundesregierung sollen dynamischer und interaktiver gestaltet werden, Ausschussdrucksachen und Protokolle sollen nach Möglichkeit künftig öffentlich sein.
Fazit
Mehr als 200 mal kommt im Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung das Wort Digital vor. Zu hoffen steht, dass nicht nur im virtuellen Raum der Digitalität, sondern auch in der materiellen Wirklichkeit das Regierungshandeln für eine Verbesserung der Lebensverhältnisse der BunderbürgerInnen sorgt. Denn wie sagt man in Handwerkerkreisen: Digitale Brötchen kann man nicht essen.
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