Eu-Urheberrecht spaltet die Online-Welt

(Foto: Roman Kraft - Unsplash)

In Straßburg haben sich die Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission auf einen Reform-Text des EU-Urheberrechts geeinigt. Befürworter begrüßen die neue Verantwortung der Plattformbetreiber bei Urheberrechtsverstößen, Kritiker sehen die freie Meinungsäußerung in Gefahr.

EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen diesem Reformvorschlag noch zustimmen. Dann tritt der lange diskutierte Artikel 13 in kraft, der YouTube, Facebook & Co. dazu verpflichtet, die Urheberrechte geschützter Werke genauer zu prüfen, Lizenzen zu erwerben oder sie eben nicht auf ihrer Plattform zu veröffentlichen. Man kann davon ausgehen, dass die Plattformbetreiber dazu sogenannte Upload-Filter einsetzen werden. Mit Hilfe solcher Software können Online-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Es seht zu befürchten, dass damit gelegentlich fälschlicherweise auch legale Inhalte geblockt werden könnten.

Mit Artikel 11 des Reformvorschlags hat sich die Verlegerlobby durchgesetzt. Er regelt ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Verlage. Vorgesehen ist, dass die Suchmaschinen weiterhin Hyperlinks, „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge“ anzeigen dürfen, Überschriften oder ganze Sätze jedoch nicht. Wer mehr Text erscheinen lassen will, müsste dafür eine Lizenz erwerben. Diese Regelung geht auf das deutsche Leistungsschutzrecht zurück, das hierzulande bereits krachend gescheitert ist, weil beispielsweise Suchmaschinenbetreiber Google sich von den Verlagen schriftlich hat zusichern lassen, auf dieses Leistungsschutzrecht zu verzichten. Andernfalls würden die Verlage mit ihren Onlineerzeugnissen gar nicht mehr in den Suchergebnissen auftauchen. Man kann mutmaßen, dass Google & Co. auch auf europäischer Ebene mit ähnlichen Erpressungsversuchen Maßnahmen die Verlage im Zaume zu halten versuchen wird.

Pro und Contra EU-Urheberrecht

Eine europäische Regelung zu erlassen, die gewährleistet, dass AutorInnen und UrheberInnen angemessen für ihre kreativen und journalistischen Leistungen entlohnt werden, ist nur zu begrüßen. So hält etwa die Gewerkschaft Ver.Di die geplante EU-Urheberrechtsreform grundsätzlich für positiv. Der stellvertretende Ver.Di-Chef Frank Werneke erklärt:

„Jetzt müssen wir praktikable Lösungen erarbeiten, um die Einkommenssituation von Urhebern und Interpreten konkret zu verbessern. Die Richtlinie hat das deutsche Modell der kollektiven Regelungen auf die europäische Ebene übertragen. Das ist eine enorme Stärkung der Urheberseite.“

Angezweifelt wird allerdings, dass mögliche Vergütungen tatsächlich bei den UrheberInnen ankommen werden. Ein Kommentar auf Netzpolitik.org geht sogar noch weiter. Hier wird regelrecht zum Widerstand gegen die Reform aufgerufen und die Gefahr von Zensur gesehen:

„Mit den Uploadfiltern wird Europa eine Technik einführen, die schnell in eine Kontroll- und Zensurinfrastruktur umzubauen ist. Noch können wir dieses gefährliche Projekt stoppen. Hashtags und Petitionen sind ganz nett. Aber um Uploadfilter noch zu verhindern, braucht es mehr: Verbündet Euch und geht für Demokratie und freie Gesellschaft auf die Straße“.

Die Richtlinie könnte in der zweiten März-Plenarwoche oder Anfang April im Europäischen Parlament zur Abstimmung kommen – und damit noch vor der Europawahl am 26. Mai in Kraft treten. Nach einem positiven Votum hätten die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die Reform in nationales Recht umzusetzen.

Links:

EU-Pressemitteilung zur geplanten Urheberrechts-Reform

Ver.Di sieht Rechte der Urheber gestärkt

Netzpolitik.org: Uploadfilter – Jetzt hilft nur noch Druck von der Straße

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Hektor Haarkötter, Prof. Dr., lehrt Kommunikationswissenschaft mit Schwerpunkt polit. Kommunikation an der Hochschule Bonn Rhein-Sieg.

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