Meinungsfreiheit: Das Grundgesetz nach Annegret Kramp-Karrenbauer

Art. 1

Die Würde des CDU-Mitglieds ist unantastbar.

Art. 2

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte der CDU verletzt.

Art. 3

Alle CDU-Wähler sind vor dem Gesetz gleich.

Art. 4

Niemand darf gegen sein Gewissen zum SPD-Wählen gezwungen werden.

Art. 5

Jeder hat das Recht, seine positive Meinung über die CDU in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus dem CDU-Parteiprogramm ungehindert zu unterrichten.

Art. 6

Die CDU steht unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Art. 7

Ganz YouTube steht unter der Aufsicht des Staates.

Art. 8

Alle Menschen haben das Recht, sich ohne YouTube-Account zu versammeln.

Art. 9

Alle CDU-Anhänger haben das Recht, einen YouTube-Account zu eröffnen.

Art. 10

YouTube verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der CDU dienen.

Über Medienhektor 104 Artikel
Hektor Haarkötter, Prof. Dr., lehrt Kommunikationswissenschaft mit Schwerpunkt polit. Kommunikation an der Hochschule Bonn Rhein-Sieg.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.